Kosten & Abrechnung

Verkehrswertgutachten

Die Abrechnung von Verkehrswertgutachten erfolgt standardmäßig nach JVEG, dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.

Gem. § 9 Abs. 1 JVEG i. V. m. Anlage 1 Nr. 7 zu § 9 Absatz 1 Satz 1 JVEG beträgt der Stundensatz eines Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien und Rechten an Immobilien 115 € pro Stunde. Somit hängt der Gesamtpreis insbesondere von der Größe und dem Aufwand durch die Komplexität der Liegenschaft ab. Darüber hinaus werden üblicherweise Fahrtkosten und Druckexemplare gesondert abgerechnet.

Selbiges gilt für steuerliche Gutachten zum gemeinen Wert oder Zeitwert. Abhängig von der Verwendung eines Restnutzungsdauergutachten fällt dieses entweder in die Abrechnung dieses Kapitels oder wird wie ein Kurzgutachten behandelt.

Kurzgutachten

Die Vergütung für das Kurzgutachten einer Liegenschaft im Umkreis von 50 km um Düsseldorf beträgt 500 € brutto. Bei höherer Entfernung ist der Fahrtkostenersatz gem. § 5 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 2 JVEG von 0,42 €/km maßgeblich.

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